3G Regeln im Verein

auch wir bleiben von den wieder stetig steigenden Inzidenzen nicht verschont. Der Kreis Offenbach hat die Zahl 50 überschritten.  Gemäß des aktuellen Präventions- und Eskalationskonzeptes zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV 2 in Hessen gilt bereits ab einer Inzidenz von 35 die 3G-Regel – geimpft, genesen, getestet. (Diese Vorgaben gelten nicht für den Spitzen- und Profisport.)

Dies führt u.a. dazu, dass das Betreten der Innenräume von Sportstätten nur noch geimpften, genesenen oder getesteten Personen erlaubt ist. Zu den Innenräumen im Schützenhaus zählen neben den innen liegenden Schießständen z.B. auch die Toilettenanlagen.

Alle Personen mit vollständigem Impfschutz können uns diesen per Mail mitteilen. Gleiches gilt für Genesene mit entsprechendem Nachweis. Wir führen eine entsprechende Liste und für diesen Personenkreis bleibt alles wie bisher.

Getestete brauchen einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist oder einen Schnelltest nicht älter als 24 Stunden. Dieser muss jeweils vor dem Betreten der Innenräume vorgezeigt werden. Dies gilt für den Sportbetrieb aber auch für unseren Vereinsabend sowie alle anderen Veranstaltungen wie Rundenwettkämpfe und ähnliches.

Zur Information:

Der Sportstättenbetreiber ist für die Überwachung der Negativnachweise verantwortlich. Dies ist im Regelfall der Organisator von Sportkursen oder der jeweilige Verein ist in diesem Moment der Sportstättenbetreiber. Die Schnelltests, die Schülerinnen und Schüler mehrmals in der Woche durchführen müssen, werden in Zukunft auch außerhalb der Schule gelten. Dazu sollen Testhefte zur Verfügung gestellt werden, in denen die Lehrkräfte die Durchführung der Tests bestätigen. Diese gelten auch als Negativnachweis für den Sportbetrieb.

Diese o.g. Regeln gelten ohne Ausnahme ab dem 19. August bis auf weiteres.